Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Unterstützung, Orientierung und fachliche Begleitung in der häuslichen Pflege
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt oder selbst Pflegegeld erhält, steht im Alltag häufig vor Fragen und Herausforderungen. Wie lässt sich die Versorgung langfristig sichern? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Und was kann helfen, wenn die Pflege zunehmend belastend wird?
Ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bietet die Gelegenheit, genau diese Fragen in Ruhe zu besprechen.
Bei BEGLEITWEISE versteht Manuela Richter den Beratungseinsatz nicht als Kontrolle, sondern als persönliche und fachlich fundierte Unterstützung. Im Mittelpunkt stehen der Mensch, seine Lebenssituation und das, was im Alltag tatsächlich gebraucht wird.
Was erwartet Sie beim Beratungseinsatz?
Gemeinsam betrachten wir Ihre aktuelle häusliche Pflegesituation. Dabei geht es insbesondere um:
- Sicherheit in der häuslichen Pflege: Wie gelingt die Versorgung aktuell und wo bestehen Unsicherheiten?
- Entlastung pflegender Angehöriger: Welche Belastungen entstehen und welche Unterstützung könnte sinnvoll sein?
- Individuelle Herausforderungen: Wo haben sich Pflegebedarf, Gesundheitszustand oder Alltag verändert?
- Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten: Welche ergänzenden Hilfen kommen infrage?
- Praktische Orientierung: Welche nächsten Schritte können die Versorgung erleichtern und stabilisieren?
Sie erhalten Raum für Ihre Fragen, eine unabhängige fachliche Einschätzung und verständliche Hinweise für Ihren persönlichen Pflegealltag.
Für wen ist das Angebot geeignet?
Die Beratung richtet sich insbesondere an pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen, sowie an ihre pflegenden Angehörigen und Bezugspersonen.
Auch Menschen mit Pflegegrad 1 können eine Beratung freiwillig in Anspruch nehmen.
Wie häufig ist ein Beratungseinsatz erforderlich?
Bei Pflegegeldbezug sind regelmäßige Beratungseinsätze vorgesehen. Die jeweils geltenden gesetzlichen Intervalle werden bei der Terminvereinbarung berücksichtigt.
Persönlich vor Ort – bei Bedarf auch per Video
Der erste Beratungseinsatz findet in der eigenen Häuslichkeit statt. So kann die individuelle Versorgungssituation unmittelbar betrachtet werden.
Unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen können weitere Beratungseinsätze auch per Videokonferenz stattfinden.
Was BEGLEITWEISE auszeichnet
Unabhängig. Wertschätzend. Verständlich.
Manuela Richter verbindet pflegefachliches Wissen mit einem persönlichen Blick auf die Lebenssituation der Beteiligten. Es geht nicht darum, die häusliche Pflege zu bewerten, sondern darum, Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam tragfähige Möglichkeiten zur Unterstützung zu finden.
Würde. Wissen. Wegbegleitung. Diese Haltung prägt die Arbeit von BEGLEITWEISE.
Kosten und Abrechnung
Bei gesetzlich anspruchsberechtigten Versicherten werden die Kosten des Beratungseinsatzes von der zuständigen Pflegekasse beziehungsweise dem zuständigen Leistungsträger übernommen.
Jetzt Beratungstermin anfragen
Sie benötigen einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI oder möchten wissen, wie der Termin abläuft?
Nehmen Sie Kontakt mit BEGLEITWEISE auf. Gemeinsam klären wir den passenden nächsten Schritt.
BEGLEITWEISE – Manuela Richter
Pflegeberatung und Schulungen
Hamburg-Bergedorf und Umgebung
[Weitere Informationen und Kontakt](https://begleitweise.de/beratungseinsaetze/)