Kurzzeitpflege überbrückt Zeit nach Krankenhausaufenthalten oder Ausfall der Hauptpflegeperson. Bis zu 1.774 € jährlich über die Pflegekasse (erweiterbar).
Kurzzeitpflege überbrückt Zeit nach Krankenhausaufenthalten oder Ausfall der Hauptpflegeperson. Bis zu 1.774 € jährlich über die Pflegekasse (erweiterbar).